Arzthaftungsrecht (Patientenvertretung)

Im Rechtsgebiet Arzthaftungsrecht (Patientenvertretung) werden Sie betreut von:

Harriet Schäfer-Heckert



Unser Leistungsspektrum im Arzthaftungsrecht (Patientenvertretung):

Wir setzen seit vielen Jahren ausschließlich die Rechte geschädigter Patienten gegenüber Krankenhäusern und Ärzten durch. Aufgrund unserer Fachkompetenz, langer Berufserfahrung und regelmäßiger Weiterbildung blicken wir auf beachtliche Erfolge zurück.

Da die Auseinandersetzung des Patienten mit der Behandlungsseite oft schwierig und langwierig ist und die Einholung von medizinischen Gutachten erforderlich macht, bedingt sie engagierte juristische Vertretung ebenso wie die Einarbeitung in medizinische Sachverhalte.

Wir gewährleisten beides. Deshalb wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns.

Unsere Vertretung umfasst alle medizinischen Fachbereiche, wobei wir uns besonders nachdrücklich für die zeitnahe Regulierung von Geburtsschäden einsetzen.

Wir führen gern eine Erstberatung über die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern und/oder fehlerhafter Aufklärung durch, ziehen die Behandlungsunterlagen aller mit Ihrem Leiden befassten Ärzte bei und werten sie sorgfältig aus und geben Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung bezüglich des weiteren Vorgehens.

Außergerichtliche Vergleichsgespräche führen wir – nach Wunsch auch in Ihrer Anwesenheit – mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen der betroffenen Ärzte und Krankenhäuser mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.

Sind Ihre wohl verstandenen Interessen nicht außergerichtlich durchsetzbar, vertreten wir Ihre Klage vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.