Bei Unfallschadensregulierung besteht ein Recht auf einen Anwalt für Privatperson

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist es von vornherein erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen usw. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 


Unfallschadenregulierung: Anscheinsbeweis bei der Kollision zweier Motorräder

Wird ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen, vollzieht er dann jenseits seiner Fahrbahnmitte eine Vollbremsung und kollidiert letztendlich auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Fahrzeug (Motorrad), lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers schließen. Daraus kann sich eine Haftung von 75 Prozent für das Unfallgeschehen rechtfertigen.

 


Kfz-Versicherer mit neuen Regeln bei Massenunfällen

Die Kfz-Versicherer haben neue Regeln bei Massenunfällen vereinbart: Wenn in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mindestens 40 Fahrzeuge (und in nicht näher beschriebenen Ausnahmefällen 20 Fahrzeuge) in einen Unfall verwickelt sind, und der Verursacher nicht festgestellt werden kann, wendet sich jeder Betroffene an seinen eigenen Haftpflichtversicherer. Der reguliert dann den kompletten Schaden zu 100 Prozent, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt angetastet wird.

 


Verkehrsrecht: Blutprobe kann bei Cannabisverdacht auch ohne richterliche Anordnung verwertbar sein

Erfolgt eine Blutentnahme gegen den Willen des Betroffenen und ohne richterliche Genehmigung, kann sie im Prozess gleichwohl verwendet werden.

 

So urteilte das Amtsgericht München in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Urteil vom 14.4.2015, 953 OWi 434 Js 211506/14).
Betroffen war ein 24-jähriger Autofahrer, der bei einer Polizeikontrolle aufgefallen war. Weil er am Tag zuvor etliche Joints geraucht hatte, hatte er zitternde und schwitzende Hände sowie gerötete und glasige Augen.


Verkehrsrecht: Der Geschädigte muss Fahrzeug nicht zum Gutachter bringen

Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, muss der Geschädigte nicht zum Gutachter fahren, damit in den Gutachtenkosten keine Fahrtkosten entstehen.

 


Verkehrsrecht - Reparaturbestätigung

Amtsgericht Karlsruhe spricht Kosten des Sachverständigen für die Reparaturbestätigung zu!

 

Mit kurzer aber logischer und überzeugender Begründung hat das Amtsgericht Karlsruhe die oftmals umstrittene Position Kosten der Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen zugesprochen.

 

Nach einem Unfall und einer stattgehabten Reparatur empfiehlt es sich insbesondere bei Abrechnung ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung die Reparaturbestätigung eines Sachverständigen einzuholen.