Erbrecht

Im Rechtsgebiet Erbrecht werden Sie betreut von:

Valentin Heckert



Unser Leistungssprektrum im Erbrecht

Wir beraten Sie zu allen wichtigen Fragen des Erbrechts, u.a.

  • optimale Formulierung eines Testamentes und von Übergabeverträgen
  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen
  • Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie
  • Beratung des Testamentsvollstreckers
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung oder Abwehr eines Pflichtteilsanspruches
  • Geltendmachung oder Abwehr von Vermächtnissen

Wir beraten Sie über erbrechtliche Fragen bei

  • Unternehmensübergabe auf die nachfolgende Generation
  • Schenkungen
  • Vermögensübertragung auf Rentenbasis
  • Stiftungsgründung sowie über
  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)
  • Patientenverfügung (Patiententestament)
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgeanwalt

Bei jeglicher Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen kommt es uns entscheidend darauf an, dass Ihr Wille rechtssicher verwirklicht wird. Wir beraten auch seit Jahren bei Erbfällen und Vermögensübertragungen im europäischen Ausland, insbesondere in

  • Spanien
  • Italien
  • Österreich
  • Frankreich
  • Schweiz
  • Luxemburg

Bei allem bitten wir zu bedenken: Es geht bei alledem um Ihr Vermögen – Hierbei sollten Sie sich keine Fehler erlauben. Eine sachkundige anwaltschaftliche Beratung und Betreuung hilft Fehler zu vermeiden.