Europäischer Gerichtshof stärkt erneut Rechte der Urlauber

Der Europäische Gerichtshof hat in einem am 16.02.2012 ergangenen Urteil entschieden,  dass Urlauber ihr Geld auch dann nicht verlieren, wenn sie Opfer eines betrügerischen Reiseveranstalter geworden sind.

Wenn ein Urlauber  bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein erhalten und der Organisator die Tour wegen Zahlungsunfähigkeit absagt, gilt der Schutz auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist.


Brustimplantate: Was PIP-Betroffene beachten müssen

Brustimplantate vom französischen Hersteller P.I.P. (Poly Implant Prothese) sowie die eines niederländischen Herstellers sind gesundheitsgefährdend.


Hilfe bei fristloser Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist das letzte Mittel, zu dem ein Arbeitgeber greifen darf, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dementsprechend hoch sind die rechtlichen Hürden, die an die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung zu stellen sind. Voraussetzung für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist stets ein grob vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Vorrangig ist es, ordentlich (unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist) zu kündigen.


Schwerbehindertenrecht: Arbeitgeber sollten freie Stellen bei der Arbeitsagentur melden

Aus § 81 Abs. 1 SGB IX ergibt sich die Verpflichtung von Arbeitgebern, zu überprüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen, besetzt werden können.

Die Verletzung dieser Meldepflicht kann Schadensersatzansprüche schwerbehinderter potentieller Kandidaten nach sich ziehen. Die Verletzung der Meldepflichten stellt ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung i.S. von § 22 AGG dar.


Kündigungsfristen

Bei Erhalt einer Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Tut er dies nicht, dann gilt die Kündigung als rechtswirksam. D.h. auch wenn die Kündigung unbegründet ist, kann der Arbeitnehmer seine Rechte nicht mehr durchsetzen.

Was ist zu tun, wenn die Kündigung zwar als solche wirksam (etwa wegen Betriebsstilllegung oder aufgrund sonstiger Kündigungsgründe) ist, der Arbeitgeber aber eine zu kurze Kündigungsfrist annimmt?


VBL/ZVK: Mutterschutzzeiten: Erste Klageverfahren anhängig

 Das Bundesverfassungsgericht  hat, wie bereits mitgeteilt, in dem am 28. April 2011 ergangenen Beschluss festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe verfassungswidrig ist.