Kündigung per E-Mail ist unwirksam

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Per E-Mail kann ein Arbeitsvertrag nicht wirksam gekündigt werden. Auch die Übermittlung eines eingescannten Kündigungsschreibens ist nicht ausreichend.


Lohnwucher: Aktuelle Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Niedriglöhnen

Die Vereinbarung eines Monatseinkommens in Höhe von 100 EUR bei einer Arbeitspflicht von 14,9 Stunden in der Woche als Servicekraft in einem Schönheitssalon ist wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB ("wucherähnliches Geschäft") nichtig.


BAG zu Ansprüchen nach langer Arbeitsunfähigkeit

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn er eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.


AGG: Falschauskunft als Indiz kann zu Schadensersatz verpflichten

Begründet ein Arbeitgeber seine Maßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer, muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung bedeuten.


Kündigungsrecht: Verdeckte Videoüberwachung bei der Entwendung von Zigarettenpackungen

Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer - im Streitfall zehnjähriger - Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual allerdings nicht ohne Weiteres verwertet werden.


Falsche Angabe zur Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10, mit der interessanten Frage befasst, wie damit umzugehen ist, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wahrheitswidrig behauptet, dass er nicht schwerbehindert sei.

Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte der Schwerbehinderte in einem Auskunftsbogen wahrheitswidrig beim Feld schwerbehindert oder gleichgestellt „nein“ angekreuzt. Tatsächlich hatte er eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 60.