Handlungsbedarf beim Sanierungsgeld, Verjährung droht

Für an der VBL beteiligte Arbeitgeber im Abrechnungsverband West besteht im Hinblick auf die jüngste Entwicklung zur Sanierungsgeldproblematik dringlicher Handlungsbedarf vor dem Jahresende 2015.

Wir informieren hierzu wie folgt:

 

1. Beschluss des Verwaltungsrats der VBL vom 12.November 2015


OLG Karlsruhe weist Gegenwertklagen der VBL ab

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat Ende August 2014 in mehreren von der VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe – angestrengten Gegenwertklagen die Berufungen der VBL zurückgewiesen.

Das OLG Karlsruhe hat damit die vorinstanzlichen Klageabweisungen der von der VBL gegen ausgeschiedene Arbeitgeber erhobenen Forderungen auf Zahlung von Gegenwert bestätigt.


VBL muss Gutachten zur Ermittlung des Sanierungsgeldes vorlegen

In einem von unserer Rechtsanwaltssozietät führten Rechtsstreit  vor der Kartellkammer des Landgerichts Mannheim hat das Gericht in einem im September 2014 ergangenen Gerichtsbeschluss der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe auferlegt, dem Gericht das in ihren Händen  befindliche versicherungsmathematische Gutachten der BodeHewitt AG & Co.KG vom Oktober 2007 vorzulegen.

Die Kartellkammer des Landgerichts Mannheim ist damit dem Vortrag der VBL, welche die Vorlage des fraglichen Gutachtens für entbehrlich hielt, nicht gefolgt.


VBL beschließt erneut rechtsproblematische Regelungen zum Gegenwert

Der Bundesgerichtshof hat in den am 10.10.2012 ergangenen Urteilen  die derzeitige Satzungsbestimmungen der VBL zum Gegenwert aus mehreren Gründen für rechtswidrig erkannt hat. Wir hatten berichtet: http://www.gegenwertberechnung.de/gegenwertberechnung-revision


VBL unterliegt in Gegenwertprozessen vor dem Bundesgerichtshof

1.

Vor dem für das Versicherungsvertragsrechts zuständigen IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs fand am 10.10.2012 in den Pilotverfahren die mündliche Verhandlung statt. Die Sach- und Rechtslage wurde in einer über zweistündigen Verhandlung ausführlich erörtert.

Der Bundesgerichtshof hat in den danach ergangenen Urteilen beide Revisionen der VBL zurückgewiesen. Die Urteile der Vorinstanzen sind damit rechtskräftig.


Zusatzversorgungskasse vor Oberlandesgericht Naumburg gescheitert

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Ende Februar 2012 ergangenen Berufungsurteil die Klage einer Zusatzversorgungskasse auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages/einer Gegenwertforderung abgewiesen.

Urteilsausfertigung liegt uns vor:

Eine weitere Zusatzversorgungskasse für den öffentlichen Dienst ist vor einem weiteren Oberlandesgericht gescheitert.