OLG Karlsruhe sieht die Überprüfungsberechnungen der VBL kritisch

In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren vor dem Versicherungssenat des Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die von der Zusatzversorgungskasse/VBL erteilten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift fanden am 25. und 27.11.2014 erste Verhandlungen statt.

Verhandelt wurden über vierzig Rechtsstreitigkeiten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.


Widerstand gegen die Überprüfungsberechnungen, Verfahrensstand

Der Widerstand der versicherten Arbeitnehmer gegen die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen wächst.  Immer mehr versicherte  Arbeitnehmer bringen gegen die Überprüfungsberechnung/Vergleichsberechnung der Zusatzversorgungskassen eine Beanstandung aus.


Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen - Fristablauf droht.

Unsere Rechtsanwaltssozietät hat  zwischenzeitlich für eine Vielzahl von Versicherten gegen die von den Zusatzversorgungskassen generierten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift eine förmliche Beanstandung ausgebracht.

Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass die Zusatzversorgungskassen weitgehend für die Ausbringung von Einwendungen gegen die Überprüfungsberechnungen eine Beanstandungsfrist als Ausschlussfrist in ihren Satzungen ausgebracht haben (vgl. z.B. für die VBL: § 78 Abs. 3 VBLS).


Überprüfungsberechnung 2012: Was ist zu tun?

Wir hatten Sie  bereits  darüber unterrichtet, dass unsere Rechtsanwaltssozietät bereits erste Klagen für Versicherte gegen die „Überprüfungsbescheide“ der Zusatzversorgungskassen eingereicht hat. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

a) Schriftliche Auftragserteilung/Vollmacht

Falls Sie ebenfalls zur Wahrung Ihrer Rechtsinteressen unsere anwaltschaftliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wünschen, bitten wir Sie um ihre schriftliche Mandatserteilung durch Unterzeichnung und Rückübersendung der auf uns lautenden Vollmacht.


Überprüfungsberechnungen der Startgutschrift bleiben rechtswidrig

1. Überprüfungsberechnungen  der VBL gehen derzeit zu

In den letzten Tagen sind  nunmehr auch von  der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe) erste „Überprüfungsberechnungen“ zur Startgutschrift an einzelne Versicherte zugegangen.

Wie berichtet hat die VBL erklären lassen, dass sämtliche „Überprüfungsberechungen“ den Versicherten bis spätestens Ende November zugehen.

In der Sache hat sich indessen bestätigt, dass die „Überprüfungsberechnungen“ die Rechtsmängel der Startgutschriften nicht beseitigen.


Erfolg vor dem Landgericht

In den Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erreicht,

dass die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) unter dem Druck der erhobenen Klagen über ihren Prozessbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vom 12.10.2012 erklärt hat, die Überprüfungsberechnungen der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften den rentenfern Versicherten beginnend ab 15.10.2011 bis längstens 30.11.2011 zuzusenden.

Der Rechtsstreit wird sich somit in der Hauptsache bis Ende November erledigen. Das Gericht wird dann lediglich noch über die Kosten zu entscheiden haben.