Reise- und Tourismusrecht

Im Rechtsgebiet Reise- und Tourismusrecht werden Sie betreut von:

Martin Baumgarte



Unser Leistungsspektrum im Reise- und Tourismusrecht

Im Reiserecht vertreten wir Reisende und Reiseveranstalter im gesamten Bundesgebiet.

Aus Sicht der Reisenden ist das Reiserecht geprägt von einem ungleichen Kräfteverhältnis zwischen dem Reisenden als Verbraucher und den vielfach großen, bundesweit agierenden Reiseveranstaltern, die zumeist über eigene Rechtsabteilungen  verfügen.

Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus den Anzeigepflichten, die das Reiserecht vorsieht und der Beweisnot, in die Reisende oftmals geraten. Häufig werden im außergerichtlichen Bereich trotz guter Beweislage und schriftlicher Bestätigung der ordnungsgemäßen Anzeige viel zu geringe Entschädigungen akzeptiert. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Reiserechts hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir beraten und vertreten Reisende und Reiseveranstalter in allen Fragen rund um:

  • Ansprüche wegen Reisemängeln
  • Reiseprozesse
  • Spezialreisen, Kreuzfahrten, Gastschulaufenthalte, Time-Sharing, Reisen Minderjähriger
  • Beförderungsrecht (Luft-, Bus-, Bahn-, Schiffsbeförderungsrecht)
  • Leistungsänderungen
  • Prospektangaben
  • Reisevermittlerhaftung
  • Wettbewerbsrecht (UWG, PreisangabenVO, Rabattgesetz, BGB-Infoverordnung, Werberecht u.a.)
  • Forderungseinzug