Probleme mit der Startgutschrift der VBL

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Startgutschrift, der Rechtmäßigkeit der Umstellung oder der Höhe der bisher erworbenen Renten haben, beraten wir Sie sehr gerne.

* Überprüfen Sie die Startgutschrift, die Sie von der VBL erhalten!

Die am 31.12.2001 noch nicht 55jährigen Beschäftigten erhalten zur Zeit von der VBL ihre Startgutschrift.

Bei der Berechnung der Startgutschrift erfolgt eine ausschließliche stichtagsbezogene Berücksichtigung des Familienstandes zum 31.12.2001, auf deren Basis die Differenzierung nach Steuerklasse III bzw. I erfolgt; ein späterer Wechsel der berücksichtigten Steuerklasse ist ausgeschlossen. Diese stichtagsbezogene Berücksichtigung des Familienstandes kann unter Umständen zu Nachteilen bei der Festsetzung und Höhe der Startgutschrift führen. Es ist deshalb dringend geboten, die Startgutschrift auf die Richtigkeit der Versicherungsdaten und gemeldeten Entgelte zu überprüfen.

Nach Erhalt der Startgutschrift können/müssen Sie innerhalb von 6 Monaten Widerspruch gegen die Startgutschrift einlegen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

* Kürzungen im VBL-Versorgungsrecht - Fehler bei der Startgutschrift

Die Beurteilung der jetzigen rechtlichen Lage bei der Feststellung der Anwartschaften zum 31. Dez. 2001 im VBL-Zusatzversorgungssystem (Startgutschrift) setzt eine gewisse Kenntnis des bisher gültigen Rechts voraus, um die Kürzungen und die zahlreichen nachteiligen Bestimmungen überhaupt zu bemerken...

Downloads und Aktuelles zum Thema

Darstellung der Fehler bei der Startgutschrift
> Startgutschrift (pdf; 190,5 KB)

 

Homepage der Interessengemeinschaft Zusatzversorgung (mit Newsletter, aktuellen Informationen, Beitrittsformular,...) finden Sie hier: www.startgutschrift.de