Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
Hatte der Arbeitnehmer zugestimmt, dass ein Mitarbeiterfoto mit ihm im Internetauftritt des Arbeitgebers gezeigt wird, kann diese Zustimmung je nach Einzelfall auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz wies aber darauf hin, dass dies nur unter den folgenden Voraussetzungen gilt:
In solchen Fällen schränkt der Grundsatz von Treu und Glauben die Widerrufsbefugnis des Arbeitnehmers ein (LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 271/12).