Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Per E-Mail kann ein Arbeitsvertrag nicht wirksam gekündigt werden. Auch die Übermittlung eines eingescannten Kündigungsschreibens ist nicht ausreichend.
Weiterer Hinweis: Wird das Kündigungsschreiben mit einer Computerunterschrift statt mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen, genügt dies ebenfalls nicht den Anforderungen des Gesetzes. Die Kündigung ist unwirksam (LAG Schleswig-Holstein, 6 Sa 422/11).