Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Ein Kind mit einer autistischen Störung kann die Erteilung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zu Händen seiner Eltern außerhalb der "aG"-Regelung" verlangen.
Hierauf wies das Verwaltungsgericht (VG) Aachen in einem entsprechenden Fall hin. Allerdings bestehe kein genereller Anspruch. Es müsse vielmehr jeweils im Einzelfall entschieden werden. So könne bei einem autistischen Kind mit einem erheblichen Transportbedarf ein atypischer Ausnahmefall vorliegen, der es im Wege der Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null gebietet, ihm die beantragte Parkerleichterung in Gestalt des orangefarbenen Parkausweises zuzuerkennen (VG Aachen, 2 K 2270/10).