Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Rechtsentwicklung im Zusatzversorgungsrecht hat uns bewogen, ein weiteres Seminar für Arbeitgeber zu aktuellen Fragen des Zusatzversorgungsrechts anzubieten. Hierzu dürfen wir Sie herzlich einladen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in mehreren Ende 2010 ergangenen Urteilen die Gegenwertforderungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rechtswidrig erkannt und für unwirksam erklärt.
Für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst drängt sich dadurch die Frage auf, ob ein aktueller Handlungsbedarf besteht.
Für Arbeitgeber, die nicht bereit sind, weiterhin im Rahmen der VBL-Zusatzversorgung Querfinanzierungen für Bund, Länder und andere Arbeitsgeber zu tragen und die für die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung eine für sich und die Mitarbeiter wirtschaftlich sinnvollere Alternative zur VBL wählen wollen, eröffnen die Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine erfolgsversprechende Ausstiegsperspektive.
Für bereits ausgetretene Arbeitgeber, die bereits Gegenwertzahlungen an die VBL erbracht haben, eröffnet sich die Perspektive auf eine erfolgreiche Rückforderung erbrachter Zahlungen.
Wir wollen Sie im Rahmen der Kooperation „Rechtsanwälte für Zusatzversorgungsrecht“ über den Verfahrensstand, die Möglichkeiten eines Ausstiegs aus der VBL einschließlich der aktuarischen Begleitung und bilanziellen Darstellung informieren.
Die Kooperation „Rechtsanwälte für Zusatzversorgungsrecht“ besteht aus Rechtsanwälten aus dem gesamtem Bundesgebiet, die sich seit Jahren auf die Rechtsfragen der Zusatzversorgung spezialisiert haben.
Weiterhin zeichnet sich ab, dass die von der VBL einverlangten Sanierungsgelder zu immer höheren Belastungen der Arbeitgeber, insbesondere der sog. sonstigen Beteiligten bei der VBL führen. Mit einem weiteren Anwachsen der Sanierungsgeldforderungen der VBL muss gerechnet werden.
Zur Problematik der Sanierungsgelder – in alter und neuer Fassung – führt die Kooperation „Rechtsanwälte für Zusatzversorgungsrecht“ mehrere Pilotverfahren. Zudem schweben zu dieser Problematik bei den zuständigen Gerichten umfänglich weitere Rechtsstreitigkeiten.
Unsere Kooperation sieht eine hohe Verteilungsungerechtigkeit zugunsten des Bundes und zu Lasten der kommunalen Arbeitgeber und insbesondere der sog. sonstigen bei der VBL beteiligten Arbeitgeber. Auch die für die Jahre 2006 ff. beschlossenen Satzungsänderungen der VBL, insbesondere die sog. „Härtefallregelung“ beseitigen das fehlerhafte Sanierungskonzept nicht, sondern werfen in vielen Bereichen neue Fragen auf.
Wir möchten Sie über den Stand der gerichtlichen Verfahren, insbesondere den Stand des von uns begleiteten Pilotverfahren vor dem BGH unterrichten. Weiterhin möchten wir Ihnen aktuelle Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Nach den Vorträgen stehen wir Ihnen für Diskussionen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Herbert Geisler, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, hat uns seine Teilnahme am Seminar zugesagt.
Gerne können Sie sich direkt über unser Arbeitgeberportal für Zusatzversorgungsrecht unter www.gegenwertberechnung.de/seminar2011 anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Valentin Heckert , Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe, Joachim Städter
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe
Tel. 0721 / 91 36 70
Fax 0721 / 91 36 7- 10
Mail js@rae-heckert.de
Web www.rae-heckert.de