Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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Im Rechtsgebiet Arbeitsrecht werden Sie betreut von:
1. Erstberatung bei Kündigungen
Für Arbeitnehmer bieten wir eine arbeitsrechtliche Erstberatung im Fall des Erhalts einer Kündigung. Gemeinsam mit unseren Mandanten wägen wir die Chancen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht ab. Die Kosten der arbeitsrechtlichen Beratung können vorab telefonisch geklärt werden. Im Falle der Bedürftigkeit erfolgt die Beratung im Arbeitsrecht auch gegen Vorlage eines Beratungshilfescheins.
Wir beziehen hierbei die finanzielle Situation unserer Mandantschaft als Arbeitnehmer ein und arbeiten den der Kündigung zugrunde liegenden Sachverhalt auf. Wir prüfen, ob unseren Mandanten noch weitere arbeitsrechtliche Ansprüche zustehen, etwa Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, equal pay, Lohnnachzahlung, Überstundenvergütung,...
Unsere Mandanten erhalten so die Basis für die zeitlich (ab Zugang der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen entsprechend reagieren) dringende Entscheidung in Bezug auf das weitere arbeitsrechtliche Vorgehen (Kündigungsschutzklage, Vergleichsverhandlung,...). Lohnt sich eine Anspruchsdurchsetzung durch einen Rechtsanwalt? Besteht Aussicht auf erfolgreiche außergerichtliche Klärung der offenen Fragen? Lohnt sich eine gerichtliche Forderungsdurchsetzung unter Berücksichtigung der Prozesskosten?
Im Arbeitsrecht gelten strenge Ausschlussfristen. In dringenden Angelegenheiten (Kündigung, Wahrung von Ausschlussfristen,...) erhalten Sie unverzüglich (regelmäßig am Tag Ihres Anrufs) einen Termin.
2. Arbeitnehmervertretung (vom Praktikanten bis zum Geschäftsführer)
In der Arbeitnehmervertretung sind wir Anwalt unserer Mandanten (schwerpunktmäßig) auf folgenden Gebieten des Arbeitsrechts:
Schwerpunkte in der Arbeitnehmervertretung:
3. Arbeitgebervertretung
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber unter anderem in folgenden Gebieten des Arbeitsrechts:
4. Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen im gesamten Arbeitsrecht über:
5. Arbeitsrechtsnahe Beratung
Wir beraten ebenfalls Freie Mitarbeiter und Unternehmer in allen relevanten Fragen des Arbeitsrechts und des Sozialrechts, etwa bei der Gestaltung von Verträgen, im Statusfeststellungsverfahren oder der Forderungsdurchsetzung.
Darüber hinaus vertreten wir Versicherte und Arbeitgeber gegen Arbeitsagenturen, Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämter, Gewerbeaufsichtsämter etc.