Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Im Rechtsgebiet Bankrecht werden Sie betreut von:
Im Bankrecht vertreten wir insbesondere Bankkunden, aber auch Kreditinstitute in allen juristischen Belangen.
Im Sinne ganzheitlicher Beratung sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten bereits frühzeitig, bspw. bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen zu beraten und zu vertreten.
Dies ist insbesondere für Bankkunden von großer Bedeutung, denn im Regelfall steht der Bankkunde einem hoch professionalisierten Unternehmen gegenüber. Er selbst ist Laie.
Bankkunden bieten wir daher an, Verträge vor dem Abschluss kritisch zu prüfen und damit zum einen das Gleichgewicht im Geschäftsverkehr mit den Banken herzustellen, zum anderen eine Grundlage für die anstehenden oft gewichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen zu schaffen.
Weiterhin stehen wir Bankkunden zur Seite, wenn Darlehen nicht bedient werden. Häufig drohen dann Kündigungen, in letzter Konsequenz kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Wir helfen Ihnen bei der Forderungsabwehr, außergerichtlich und gerichtlich.
Im Bereich der Kapitalanlage gelten für Banken gelten bei der Kundenberatung die gleichen Regeln wie für freie Anlageberater.
Kommt es zu Problemen und wurden hier falsche Erwartungen geweckt, prüfen wir, ob Sie als Bankkunde bei Abschluss ordnungsgemäß beraten wurden.
Denn: Falls hier Beratungsfehler vorliegen, können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, die wir für Sie realisieren.