Internetrecht

Im Rechtsgebiet Internetrecht werden Sie betreut von:

Martin Baumgarte



Unser Leistungsspektrum im Internetrecht

Die stetig wachsende Zahl der im Wege des E-Commerce abgewickelten Geschäftsvorgänge hat in den letzten Jahren zu einer Vielzahl neuer rechlicher und praktischer Probleme geführt.

Viele Unternehmer, besonders Gründer, sehen sich einer Vielzahl komplexer Fragen gegenüber; deren Beantwortung ist oft nicht eindeutig. Vor allem wird, wer als erste Informationsquelle auf Google zurückgreift, schnell feststellen, dass sich die Hinweise - auch ausgewiesener Experten - teils wesentlich unterscheiden.

Wir beraten Unternehmer und Verbraucher im Bereich des Gesamten E-Commerce-Rechts:

  • Wie sichere ich die Rechtssicherheit meines Online-Angebots (AGB, Impressum, Preisangaben)?
  • Was tun bei einer Abmahnung?
  • Wie muss ich mein Impressum gestalten?
  • Was ist beim E-Mail-Marketing zu beachten?
  • Wie komme ich (etwa beim Kauf über Ebay) zu meinem Recht, wenn der Verkäufer keine oder mangelhafte Ware liefert?

Weiterhin übernehmen wir:

  • die Gestaltung Ihrer IT-Verträge
  • die Prozessführung im EDV-, Internet- und Verbraucherschutzrecht

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Gestaltung maßgeschneiderter AGB für Online-Shops. Wir gestalten hierbei nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern beraten laufend Unternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen E-Commerce-Rechts. Wir gestalten allgemeine Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtstexte Ihres Online-Shops (Ebay-AGB, Amazon-AGB, meinpaket.de-AGB, etc. wie auch die AGB Ihres eigenen Online-Shops).   

Rechtsanwalt Städter war während seiner Tätigkeit für die Nomos Verlagsgesellschaft (Gruppe C.H. Beck) unter anderem für den Online-Shop des Verlages verantwortlich. Damit verfügen wir neben der juristischen Kompetenz auch über die notwendige praktische Erfahrung, die es uns ermöglicht, die Bedürfnisse unserer Mandanten zu verstehen und bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

Für ein erstes unverbindliches Gespräch steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Köntopp jederzeit gerne zur Verfügung.