8,68 EURO: Neuer Mindestlohn für Abfallwirtschaft (auch für Straßenreinigung und Winterdienst)

Kategorien:

In der Abfallwirtschaft gilt ab dem 01.02.2013 ein neuer Mindestlohn. Dieser gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Einen Überblick über geltende Lohnuntergrenzen finden Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-22-abfallwirtschaft-kab.doc.html