Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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In der Abfallwirtschaft gilt ab dem 01.02.2013 ein neuer Mindestlohn. Dieser gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst.
Einen Überblick über geltende Lohnuntergrenzen finden Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-22-abfallwirtschaft-kab.doc.html