Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Wer private Bild- und Tonträger während der Arbeitszeit auf dienstliche „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Andreas Klohe hat erfolgreich am 27.11.2015 an der Fortbildungsveranstaltung "Immer am Puls des Versicherungsrechts" des Veranstalters Juristische Fachseminare teilgenommen.
Hierfür erwarb Herr Rechtsanwalt Klohe 10 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO.
Herr Rechtsanwalt Martin Blaszczak hat erfolgreich vom 11.11.2015 bis zum 13.11.2015 an der Fortbildungsveranstaltung "Schwetzinger Arbeitsrechtstage" des Veranstalters SiS teilgenommen.
Hierfür erwarb Herr Rechtsanwalt Martin Blaszczak 27 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO.
In der Abfallwirtschaft gilt ab dem 01.02.2013 ein neuer Mindestlohn. Dieser gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst.
Einen Überblick über geltende Lohnuntergrenzen finden Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-22-abfallwirtschaft-kab.doc.html
Die Vereinbarung eines Monatseinkommens in Höhe von 100 EUR bei einer Arbeitspflicht von 14,9 Stunden in der Woche als Servicekraft in einem Schönheitssalon ist wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB ("wucherähnliches Geschäft") nichtig.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10, mit der interessanten Frage befasst, wie damit umzugehen ist, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wahrheitswidrig behauptet, dass er nicht schwerbehindert sei.
Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte der Schwerbehinderte in einem Auskunftsbogen wahrheitswidrig beim Feld schwerbehindert oder gleichgestellt „nein“ angekreuzt. Tatsächlich hatte er eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 60.