Kündigung rechtmäßig, weil dienstliche Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ genutzt wurden

Wer private Bild- und Tonträger während der Arbeitszeit auf dienstliche „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

 


Erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung "Immer am Puls des Versicherungsrechts"

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Andreas Klohe hat erfolgreich am 27.11.2015  an der Fortbildungsveranstaltung "Immer am Puls des Versicherungsrechts" des Veranstalters Juristische Fachseminare teilgenommen.

Hierfür erwarb Herr Rechtsanwalt Klohe 10 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO.


Erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung "Schwetzinger Arbeitsrechtstage"

Herr Rechtsanwalt Martin Blaszczak hat erfolgreich vom 11.11.2015 bis zum 13.11.2015 an der Fortbildungsveranstaltung "Schwetzinger Arbeitsrechtstage" des Veranstalters SiS teilgenommen.

Hierfür erwarb Herr Rechtsanwalt Martin Blaszczak 27 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO.


8,68 EURO: Neuer Mindestlohn für Abfallwirtschaft (auch für Straßenreinigung und Winterdienst)

In der Abfallwirtschaft gilt ab dem 01.02.2013 ein neuer Mindestlohn. Dieser gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Einen Überblick über geltende Lohnuntergrenzen finden Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-22-abfallwirtschaft-kab.doc.html


Lohnwucher: Aktuelle Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Niedriglöhnen

Die Vereinbarung eines Monatseinkommens in Höhe von 100 EUR bei einer Arbeitspflicht von 14,9 Stunden in der Woche als Servicekraft in einem Schönheitssalon ist wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB ("wucherähnliches Geschäft") nichtig.


Falsche Angabe zur Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10, mit der interessanten Frage befasst, wie damit umzugehen ist, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wahrheitswidrig behauptet, dass er nicht schwerbehindert sei.

Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte der Schwerbehinderte in einem Auskunftsbogen wahrheitswidrig beim Feld schwerbehindert oder gleichgestellt „nein“ angekreuzt. Tatsächlich hatte er eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 60.