Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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mail@rae-heckert.de
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Immer mehr Patienten beschweren sich über Behandlungsfehler ihrer Ärzte. Insgesamt sind nach Mitteilung der Bundesärztekammer im Jahre 2011 bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern über 11.000 Anträge auf Schadensersatz eingegangen.
Dies bedeute eine nicht unerhebliche Steigerung gegenüber den Vorjahren. In rund 30 Prozent der Fälle bekamen die Versicherten recht.
Den häufigsten Anlass für Beschwerden boten Knie- und Hüftgelenksoperationen mit über 500 Anträgen. In über 100 Fällen konnte den Medizinern in diesem Bereich ein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Nach Angaben der norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen handelte es sich etwa um Schäden an Nerven oder um falsch eingesetzte Prothesen.
Bei einzelnen Krankheiten zeigte sich allerdings ein Rückgang der nachgewiesenen Fehler, etwa beim Brustkrebs. In den vergangenen fünf Jahren habe sich deren Zahl fast halbiert, teilte die Ärztekammer mit. Dies liege vermutlich daran, dass sich Patienten und Ärzte hier häufiger als bisher eine zweite Meinung einholten
Aus unserer anwaltschaftlichen Erfahrung heraus vermögen wir die außergerichtliche Einschaltung von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern nur bedingt empfehlen.
Eine anwaltschaftliche sachkundige Sichtung des Sachverhalts durch Einsichtnahme in die ärztlichen Behandlungsunterlagen sowie einer anwaltschaftlichen Betreibung bei festgestelltem ärztlichen Fehlverhalten – notfalls auch im Rechtswege – dürfte erfahrungsmäßig erfolgversprechender sein.