Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation umfassend und sachgemäß über ein seltenes, den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklären. Besteht etwa bei einer zahnärztlichen Versorgung mit Implantaten die seltene, aber gravierende Gefahr einer dauerhaft verbleibenden Nervschädigung, ist der Patient über Inhalt und Tragweite dieser möglichen Folge hinreichend zu informieren.
Selbstständige, die unterhaltsberechtige Personen finanziell unterstützen, dürfen pro Jahr bis zu 8.004 EUR als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dieser Höchstbetrag mindert sich, wenn die Einkünfte des Selbstständigen zu niedrig sind (Opfergrenze).
Immer mehr Patienten beschweren sich über Behandlungsfehler ihrer Ärzte. Insgesamt sind nach Mitteilung der Bundesärztekammer im Jahre 2011 bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern über 11.000 Anträge auf Schadensersatz eingegangen.
Dies bedeute eine nicht unerhebliche Steigerung gegenüber den Vorjahren. In rund 30 Prozent der Fälle bekamen die Versicherten recht.
Ende Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Darin werden folgende Punkte vorgesehen: