Rückerstattung von Bankbearbeitungsgebühren nicht entgehen lassen

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Im Mai hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen unzulässig sind und damit zurückgefordert werden können.

 

Am 31.12.2014 ist Schluss

Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass Bearbeitungsgebühren  nur bis zu zehn Jahre rückwirkend eingefordert werden können. Alle durch Verbraucher in dem Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsgebühren verjähren somit am 31.12.2014!

 

Verjährung hemmen

Es sollten daher schnellstmöglich und umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Ein einfaches Mahnschreiben an das kreditgebende Institut oder ein entsprechender Musterbrief der Verbraucherzentrale ist hierfür nicht ausreichend. Um die Verjährung zu hemmen ist die Einlegung einer Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig.

Betroffene sollten unverzüglich zur Wahrung ihrer Rechte anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gerne können Sie uns Ihre Vertragsunterlagen per E-Mail an mb;rae-heckert.de zuleiten und unsere Bevollmächtigung per E-Mail bestätigen. Wir werden die Bank kurzfristig abmahnen und bei erfolgloser Abmahnung in Ihrem Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

 

Karlsruhe, den 09.12.2014.

Martin Blaszczak

Rechtsanwalt

 

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Andreas Klohe, Evelyn Wettstein, Martin Blasczcak

Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen

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