Tuifly storniert Flüge und verweigert Entschädigung

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Wie aus den Medien bekannt, besteht bei dem Unternehmen Tuifly  die Problematik, dass aufgrund massenhafter Krankmeldungen zahlreiche Flüge ersatzlos gestrichen wurden.

 

In diesem Zusaamenhang sieht die Fluggastrechteverordnung der EU vor, dass bei Stornierungen, bzw. Verzögerungen von mehr als drei Stunden den Passagieren eine Entschädigung gezahlt wird. Je nach Flugdistanz sind Beträge zwischen 250,00 und 600,00 EUR vorgesehen.

 

Tuifly lässt nun mitteilen, dass sie solche Entschädigungszahlungen nicht leisten wird. Sie beruft sich auf höhere Gewalt, wörtlich: "Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Kankmeldungen sind ein außergewöhlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höheher Gewalt."

 

Unseres Erachtens ist das nur ein vorgeschobener Grund um eine Entschädigungszahlung zu verweigern - die vielen Krankmeldungen der Mitarbeiter der Fluggesellschaft stellen eine interne Problematik dar. Bereits am Montag (3.10.2016) und Dienstag (04.10.2016) kam es zu zahlreichen Verspätungen - Tuifly hätte daher intern reagieren müssen. Ein Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung sehen wir daher als gegeben an.

 

Sollten Sie ein betroffener Passagier sein, sollten Sie trotz der vorweggenommenen Weigerung der Airline Ihre Rechte wahren und die Ausgleichszahlung bei der Airline anfordern. 

 

Gerne unterstüzen wir Sie mit unserer Erfahrung im Umgang mit Fluggesellschaften bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

 

Martin Blaszczak
Rechtsanwalt

 

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Andreas Klohe, Evelyn Wettstein, Martin Blaszczak, Matthias Müller

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