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Wie aus den Medien bekannt, besteht bei dem Unternehmen Tuifly die Problematik, dass aufgrund massenhafter Krankmeldungen zahlreiche Flüge ersatzlos gestrichen wurden.
In diesem Zusaamenhang sieht die Fluggastrechteverordnung der EU vor, dass bei Stornierungen, bzw. Verzögerungen von mehr als drei Stunden den Passagieren eine Entschädigung gezahlt wird. Je nach Flugdistanz sind Beträge zwischen 250,00 und 600,00 EUR vorgesehen.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem am 16.02.2012 ergangenen Urteil entschieden, dass Urlauber ihr Geld auch dann nicht verlieren, wenn sie Opfer eines betrügerischen Reiseveranstalter geworden sind.
Wenn ein Urlauber bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein erhalten und der Organisator die Tour wegen Zahlungsunfähigkeit absagt, gilt der Schutz auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist.