Erste Klage zur Umsetzung der Tarifeinigung erhoben

(Gericht überprüft Praxis der Zusatzversorgungskassen)

 

Wir haben im Beitrag vom 08.08.2011 mitgeteilt, dass wir Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung vorbereiten.

Wir sind der Auffassung, dass die Zusatzversorgungskassen zu einer zeitnahen Umsetzung der Neuregelung verpflichtet sind.

Nachdem Abmahnungen an die Zusatzversorgungskassen erfolglos blieben, haben wir gerichtliche Pilotverfahren auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben.

Über den Fortgang dieser Verfahren werden wir berichten.

Die rechtliche – insbesondere verfassungsrechtliche – Überprüfung der zu erwartenden neuen Bescheide bleibt hiervon unberührt.

Zu einer zeitnahen Neuberechnung sehen wir die Zusatzversorgungskassen insbesondere in den Fällen verpflichtet, in denen sogenannte rentenfern Versicherte (Jahrgänge ab 1947) zwischenzeitlich bereits eine Betriebsrente erhalten.

Wir sind der Auffassung, dass der Einigung der Tarifparteien in keiner Weise entnommen werden kann, dass Betriebsrentenempfänger mit einer Neuberechnung ihrer Rente etwa bis zum Sommer 2012 warten müssen.

Rentenfern Versicherte, die zwischenzeitlich bereits Betriebsrente erhalten, sollten u.E. ihre Rechte umgehend – notfalls im Klagewege – wahrnehmen.