Sehr geehrter Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wir dürfen Sie wie folgt aktuell informieren:
1. Gründung Interessengemeinschaft Zusatzversorgung
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Vertretung zusatzversicherter Arbeitnehmer ist die Erkenntnis gewachsen, dass eine erfolgreiche Interessenvertretung durch Bündelung der Rechtsinteressen der Zusatzversicherten verstärkt wird.
Wir meinen, dass hierzu bedauerlicherweise eine alleinige Interessenvertretung durch die Gewerkschaften nicht ausreicht. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die Gewerkschaften diesen Auftrag in den letzten Jahren nicht hinreichend erfüllt haben.
So sind z.B. die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe mit der Systemänderung zum 01.01.2002 generierten Satzungsregelungen für rentenfern versicherte Arbeitnehmer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als rechtwidrig erkannt. Dem mittelbaren Auftrag des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, verfassungskonforme Satzungsregelungen herbeizuführen, sind die Gewerkschaften bislang unverändert nicht nachgekommen.
Die satzungswidrigen Regelungen, welche die Gewerkschaften mit ausgehandelt haben, bestehen somit jetzt bereits seit über 8 ½ Jahren.
Zur Bündelung und weiteren Verstärkung der Rechtsinteressen der Zusatzversicherten wurde deshalb eine Interessengemeinschaft Zusatzversorgung gegründet.
Für diese Interessengemeinschaft Zusatzversorgung haben wir das Internetportal „Interessengemeinschaft Zusatzversorgung“ eröffnet.
Wir würden uns freuen, wenn das Portal Ihr Interesse findet. Das Portal unterrichtet über die bereits ergangene Rechtssprechung. Zudem werden wir im Portal über die weiteren Entwicklungen im Bereich des Zusatzversorgungsrechts und weitere ergehende Gerichtsentscheidungen berichten.
3. Beitritt zur „Interessengemeinschaft Zusatzversorgung“
Sie können der Interessengemeinschaft über das Internetportal „Interessengemeinschaft Zusatzversorgung“
www.startgutschrift.de, dort Menüpunkt Interessengemeinschaft ►
Anmeldeformular .
beitreten.
Wir möchten im gemeinsamen Interesse der Zusatzversicherten dem Hohen Gericht verdeutlichen, dass die Beschwerde nicht lediglich ein Einzelinteresse betrifft, sondern ein berechtigtes Interesse aller zusatzversicherten Arbeitnehmer an verfassungskonformen Satzungsregelungen auch ohne Zutun der Tarifparteien besteht.
Über weitere für die Interessengemeinschaft beabsichtigte Aktionen - Aufforderungsschreiben an die Gewerkschaften, Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages - werden wir Sie vorab informieren.
Sie können dann jederzeit frei entscheiden, ob Sie diese Aktionen mittragen wollen.
4. Newsletter
Über das Internetportal besteht weiterhin die Möglichkeit, zur aktuellen Unterrichtung die laufenden Newsletter zu abonnieren.
Weiterhin dürfen uns erlauben, Sie – selbstverständlich vorbehaltlich ihrer gegenteiligen Entschließung – in das Newsletterverzeichnis der „Interessengemeinschaft Zusatzversorgung“ aufzunehmen. Wir werden Sie hierüber, wie in den bisherigen Zwischenberichten – weiter unterrichtet halten.
5. Kostenfreie Erstprüfung der Startgutschrift
Wir bieten weiterhin – sofern nicht bereits durch uns erfolgt – eine kostenfreie Erstprüfung der an die Versicherten ergangenen Startgutschrift und/oder des Betriebsrentenbescheides an.
Es würde uns freuen, wenn Sie unser erweitertes Leistungsangebot in Anspruch nehmen würden.
Es würde uns zudem freuen, wenn Sie interessierte Kolleginnen und Kollegen über das neue Internetportal und die dortigen Angebote für zusatzversicherte Arbeitnehmer unterrichten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe, Joachim Städter
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe
Tel. 0721 / 91 36 70
Fax 0721 / 91 36 7- 10