Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Zwar gelte nach Ansicht der Richter der Grundsatz, dass bei einer Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung über Vorerkrankungen der Unfallversicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben wird. Versichert der Vertrag jedoch mehrere Personen, müsse ausnahmsweise etwas anderes gelten. Täusche nur einer der Versicherten, sei die Wirkung der Anfechtung daher auf dessen Rechtsstellung begrenzt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und einem anderen (nicht mit dem Versicherungsnehmer identischen) Versicherten bleibe dagegen unberührt (OLG Saarbrücken, 5 U 90/11).