Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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Das Amtsgericht Karlsruhe hat in weiteren von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 Verhandlungstermin auf
Ende Juli 2012
anberaumt.
Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe im Januar 2012 unsere ersten Klagen überraschend abgewiesen.
Das Amtsgericht hatte zwar den Anspruch der Klagepartei auf Neuberechnung der Betriebsrente im Grundsatz bejaht, es hat indessen die Auffassung vertreten, die Klagepartei habe gegenwärtig noch keinen Anspruch auf Neuberechnung der Betriebsrente.
Die Tarifeinigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 sei in der Satzung der VBL noch nicht umgesetzt. Daneben seien von der VBL die technischen Vorrausetzungen für eine Neuberechnung der laufenden Betriebsrente noch nicht geschaffen.
Ersteres geht zwischenzeitlich mit Bestimmtheit fehl, da die von den Tarifparteien ausgehandelte Einigung ist - entgegen der Annahme des Amtsgerichts - in der Satzung der VBL - der 17. Satzungsänderung - längst umgesetzt ist.
Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsrats VBL zur 17. Satzungsänderung erging bereits am 30.11.2011. Die Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen erfolgte bereits am 06.01.2012. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 25.Januar 2012.
Auch die technische Umsetzung ist u.E. längst möglich. Der VBL liegen mit der von ihr bereits nach bisheriger Satzung erfolgten Berechnung der Betriebsrente sämtliche Versicherungsdaten vor . Zudem haben andere Zusatzversorgungskassen zwischenzeitlich bereits Neuberechnungen der Betriebsrenten vorgenommen.
Einen kurzen Auszug aus unserem Prozessvortrag finden Sie hier:
Es bleibt abzuwarten, ob das Amtsgericht angesichts des zwischenzeitlichen weiteren Zeitablaufs von über sechs Monaten seine bisherige Rechtsauffassung tatsächlich aufrechterhält oder die VBL nunmehr endlich verpflichtet sieht, den Betriebsrentenbeziehern eine Neuberechnung der Betriebsrente im Umsetzung der Tarifeinigung vom 30.05.2011 zu erteilen.
Sollte das Amtsgericht wider Erwarten die VBL aus angeblich technischen Gründen weiterhin außerstande sehen, die unseres Erachtens gebotene Neuberechung vorzunehmen, würden wir gegen die Klage etwa abweisende Urteile erneut Berufung zum Landgericht Karlsruhe einlegen.
In den früheren Berufungsverfahren hat das Landgericht Karlsruhe auf
Mitte Oktober 2012
terminiert.
bis dorthin sehen wir die VBL erst Recht nicht berechtigt, die Neuberechnung der Betriebsrenten in Umsetzung der Tarifeinigung vom 30.05.2011 zu verzögern.
Auf Dauer kann der Rechtsgewähranspruch der Versicherten nicht negiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Valentin Heckert
Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht),
Joachim Städter (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter der FH Heidelberg)
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
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