Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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mail@rae-heckert.de
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Bereits seit längerem beschäftigen sich die Gerichte mit der Verwertbarkeit sogenannter Dashcam-Aufnahmen in einem Zivil- oder Strafprozess.
Das Landgericht München hat nunmehr eine aktuelle Entscheidung zu diesem Thema erlassen.
Das Landgericht München führt aus, dass das Interesse einer Partei an einer Sicherung von Beweismittel allein zwar grundsätzlich nicht ausreichend ist, dies aber dann zulässig sein kann, wenn sich der Beweisführer in einer notwehr- bzw. notstandsähnlichen Situation befindet, wovon in der Regel bei Unfallereignissen aufgrund der Schnelle und Unvorhersehbarkeit ausgegangen werden könne.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil bei den weiteren Instanzgerichten Schule machen wird.
Der Unterzeichner vertritt zahlreiche Mandanten in dem Gebiet Verkehrsrecht sowohl in
zivil-, als auch in strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Hinsicht.
Rechtsanwalt Wolfgang Klohe
Fachanwalt für Verkehrsrecht