Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Ende Februar 2012 ergangenen Berufungsurteil die Klage einer Zusatzversorgungskasse auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages/einer Gegenwertforderung abgewiesen.
Urteilsausfertigung liegt uns vor:
Eine weitere Zusatzversorgungskasse für den öffentlichen Dienst ist vor einem weiteren Oberlandesgericht gescheitert.
Die Zusatzversorgungskasse hatte eine Klinik, nach deren Ausscheiden aus der Zusatzversorgungskasse für die bei ihm verbliebenen Versorgungslasten in Anspruch genommen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Klage abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Naumburg nimmt in den Entscheidungsgründen ausdrücklich Bezug auf die Rechtsausführungen des Versicherungssenates sowie des Kartellsenates des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den Ende 2010 und Ende 2011 ergangenen mehreren Urteilen zum Gegenwert sowie auf die Rechtsausführungen des Oberlandesgerichts Dresden in dem im Oktober 2010 ergangenen rechtskräftigen Urteil.
Damit hat nunmehr bereits ein drittes Oberlandesgericht in ausführlichen Entscheidungen die einschlägigen Regelungen der Zusatzversorgungskassen, wonach ein ausscheidendes Mitglied zur Ausfinanzierung der „verbliebenen Lasten“ verpflichtet sein soll, als rechtsunwirksam erkannt. Auf der anderen Seite ist bislang keine Zusatzversorgungskasse mit der von ihr optierten Ausgleichszahlung vor einem Oberlandesgericht als Berufungsgericht durchgedrungen.
Die rechtliche Würdigung, dass die einschlägigen Regelungen der Zusatzversorgungskassen zur angeblichen Gegenwertforderung rechtswidrig sind, hat sich somit nochmals verdichtet.
Wir sind auch der Überzeugung, dass die Ausführungen der Oberlandesgerichte auch revisionsfest sind. Sie sollten die die weiteren betriebswirtschaftlichen Überlegungen beteiligter Unternehmen einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Valentin Heckert , Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe, Joachim Städter
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
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