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Eine bemerkenswerte Entscheidung, die indessen die bisherige Rechtsprechung fortführt, hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 09.09.2019 getroffen.
Auch wer lediglich mit einem Fahrrad im Straßenverkehr mit einem Promillegehalt von 1,6 oder mehr fährt, kann aufgefordert werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (im Volksmund sogenannter "Idiotentest") beizubringen.
Kommt der Betroffene dem nicht nach, kann die Fahrerlaubnisbehörde auf seine mangelnde Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr schließen und ihm das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrrad, Mofa untersagt werden.
Rechtsgrundlage ist hier § 3 FeV.
Zu berücksichtigten ist weiter, dass natürlich auch dann eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht.
Die Behörde kann den Führerschein daher bei Nichtbeibringung des Gutachtens einkassieren.
Rechtsanwalt Klohe ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Fragen.
Rechtsanwalt Wolfgang Klohe
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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