Brauchen wir den Disclaimer?

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Auf vielen Websites finden sich Disclaimer für externe Links. Oft handelt es sich um die pauschal gehaltene Erklärung, dass „für Inhalte fremder Sites nicht gehaftet wird“. Ein solcher Hinweis kann in vielen Fällen mehr schaden, als er nützt (dazu unten).

Besteht eine rechtliche Pflicht, die Inhalte der verlinkten Sites zu kontrollieren und zu prüfen? Festzuhalten ist zunächst, dass jeder Anbieter für eigene Inhalte und Informationen haftet. Auf der anderen Seite darf der Anbieter natürlich nicht blind auf fremde Inhalte verlinken.

Aber muss er die Inhalte auch prüfen? Muss er überwachen, ob sich der Inhalt hinter der verlinkten Adresse ändert bzw. ob über die Adresse auf einmal rechtswidrige Inhalte erreichbar sind? Eine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht besteht nach heutigem Stand nicht. Nur bei der erstmaligen Verlinkung auf ein Internetangebot muss die Zielseite geprüft werden.  Eine Haftung für den weiteren  Inhalt kann sich dann nur noch ergeben, wenn der Verlinkende Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt erlangt hat. Dann muss er natürlich die Verlinkung unverzüglich entfernen.

Ist es also dennoch ratsam, einen pauschalen Disclaimer aufzunehmen? Aus meiner Sicht ist die Antwort ein „Nein“. Mit der Aufnahme eines solchen pauschalen Disclaimers offenbaren Sie vor allem Ihr positives Wissen um die Möglichkeit Ihrer Haftung für die Inhalte, auf die Sie verlinken. Dies kann im gerichtlichen Verfahren nachteilig sein. Bei Webangeboten, die bspw.  zahlreiche Verlinkungen enthalten, sollte ein spezieller Disclaimer (am besten kurz mit einem spezialisierten Anwalt besprechen) aufgenommen werden, aus dem hervorgeht, dass und ggf. wie der Anbieter die og. Vorgaben erfüllt.

Tipps:

  • Prüfen Sie Ihre Links bei der Erstverlinkung.
  • Trennen Sie interne und externe Inhalte sauber (neues Fenster für externe Links, eindeutig extern verlinken, Wording,…).
  • Entfernen Sie Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte sofort.
  • Verfassen Sie ggf. (bei Verlinkungen im großen Umfang) einen speziellen Disclaimer, in dem Sie Ihren Umgang mit Verlinkungen darstellen. Hierzu sollten Sie Rat bei einem spezialisierten Anwalt suchen.