
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld aus dem August 2012 ausführt, kann bei einer Unfallflucht der Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung vollständig entfallen.
Nach dem neuen VVG wird bei einer Obliegenheitsverletzung grundsätzlich der Anspruch des Versicherungsnehmers gekürzt.
Die Kürzung kann hier auch auf Null gehen.
Der Unterzeichner, der zahlreiche Mandate im Versicherungsrecht betreut und den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert hat, konnte vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach ein Urteil erstreiten, mit welchem vermeintliche Ansprüche der Versicherungsvermittler oder Makler auf Provision abgewiesen wurden.
Wie das Oberlandesgericht Hamm wiederum festgestellt hat, kann jegliche Benutzung des Handys im Auto, bei dem das Handy in die Hand genommen wird, den Autofahrer teuer zu stehen kommen.
In der Entscheidung vom Februar 2013 hat das OLG Hamm festgestellt, dass auch das Halten eines Handys in der Hand, um dieses als Navigationshilfe zu benutzen, unter eine verbotene Benutzung des Handys fällt. Das Verbot der Handybenutzung nach § 23 Abs. 1 a StVO soll gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände frei hat, um den Anforderungen im Straßenverkehr während der Fahrt gerecht zu werden.
Unsere Rechtsanwaltssozietät hat zwischenzeitlich für eine Vielzahl von Versicherten gegen die von den Zusatzversorgungskassen generierten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift eine förmliche Beanstandung ausgebracht.
Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass die Zusatzversorgungskassen weitgehend für die Ausbringung von Einwendungen gegen die Überprüfungsberechnungen eine Beanstandungsfrist als Ausschlussfrist in ihren Satzungen ausgebracht haben (vgl. z.B. für die VBL: § 78 Abs. 3 VBLS).
Verletzt ein Bauunternehmer die Pflicht zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vor dem Beginn der Bauarbeiten, kann dies seine Haftung gegenüber einem Verkehrsteilnehmer begründen, der infolge einer unklaren Beschilderung einen Unfall erleidet.
Wird eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft beendet, endet damit auch das Bezugsrecht aus einer Risiko-Lebensversicherung.