
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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76133 Karlsruhe
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In Sachverständigengutachten wird als Wiederbeschaffungszeitraum regelmäßig eine Frist von 10 bis 15 Tagen angegeben. Was aber und wie lange ist eigentlich der Wiederbeschaffungszeitraum?
Zunächst einmal: Nicht zum Wiederbeschaffungszeitraum gehört die Wartezeit bis zum Eingang des Schadengutachtens und die Zeit der Überlegung auf der Grundlage des Gutachtens, ob repariert oder Ersatz beschafft werden soll.
Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine "unerwartete schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen kann.
Von den gravierenden strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht einmal ganz abgesehen, gefährdet ein Versicherter durch eine Unfallflucht auch noch seinen Schutz aus einer bestehenden Vollkaskoversicherung.
Wie jüngst das Amtsgericht Uelzen entschieden hat, ist eine Verkehrsunfallflucht als eine arglistig begangene Obliegenheitsverletzung einzustufen (Amtsgericht Uelzen, Az. 13 C 5381/11).
Für Aufsehen hat unlängst ein Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012 gesorgt, mit welchem die Unwirksamkeit des Risikoausschlusses von Schäden aufgrund eines Betriebsvorgangs in der KFZ-Kaskoversicherung festgestellt wurde.
Für einen kaskoversicherten Schaden ist grundsätzlich ein Unfall erforderlich, was bedeutet, dass die Ursache eines versicherten Schadens von außen her gekommen sein muss und nicht auf einem inneren Betriebsvorgang beruhen dürfe.