Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Wie aus den Medien bekannt, besteht bei dem Unternehmen Tuifly die Problematik, dass aufgrund massenhafter Krankmeldungen zahlreiche Flüge ersatzlos gestrichen wurden.
In diesem Zusaamenhang sieht die Fluggastrechteverordnung der EU vor, dass bei Stornierungen, bzw. Verzögerungen von mehr als drei Stunden den Passagieren eine Entschädigung gezahlt wird. Je nach Flugdistanz sind Beträge zwischen 250,00 und 600,00 EUR vorgesehen.
Nimmt ein Autohausverkäufer an einem illegalen Autorennen teil, kann ihm der Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteilige Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam bzw. sozial ungerechtfertigt.
Wie in unserem Beitrag vom 05.04.2016 berichtet (zur Erinnerung: http://rae-heckert.de/node/241), können Sonderzahlungen (hier: Weihnachts- und Urlaubsgeld) auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Bedauerlicherweise ohne Erfolg.
Ob Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können, ist eine Frage des Einzelfalls. Das gilt auch für die Frage, was als Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge heranzuziehen ist.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner heutigen Entscheidung die Kündigung des Bausparvertrages durch eine Bausparkasse für unwirksam erklärt.
Damit hat nunmehr ein süddeutsches Obergericht zu Gunsten der Bausparer und Verbraucher entschieden.
Vorliegend betraf es den Fall des zuteilungsreifen, aber noch nicht voll angesparten Bausparvertrags auf den keine Zahlungen mehr geleistet werden.
Die Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 lautet hierzu wie folgt: