Aktuelle Gesetzgebung: Neues Umgangsrecht soll Rechte leiblicher Väter stärken

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vorgelegt. Das neue Umgangsrecht soll die Rechte leiblicher Väter stärken. Erstmals erhält der biologische, leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn er bislang keine enge soziale Bindung aufgebaut hat.


Ab 1. August 2012: Wieder Gesetzesänderung im E-Commerce

Viele, heute noch rechtssichere Online-Shops werden ab 1. August 2012 abmahngefährdet. Dann tritt die neue Fassung des § 312g in Kraft, die wesentliche Änderungen mit sich bringt. Insbesondere wurden die Absätze 2 bis vier neu eingefügt. Das betreffende Bundesgesetzblatt finden Sie hier.


Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Neben den Nachteilsausgleichen und Rechten, die der Schwerbehindertenausweis vermittelt (siehe hier: Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht) haben Schwerbehinderte die Möglichkeit, spezielle Merkseichen im Schwerbehindertenausweis eintragen zu lassen. Aufschluss über die möglichen Merkzeichen gibt nachfolgende Darstellung. Darüber bestehen auch Nachteilsausgleiche auf freiwilliger Grundlage, z. B.


Rechte und Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht

Auf der Rückseite eines Schwerbehindertenausweises ist stets der sog. GdB (Grad der Behinderung) vermerkt. Die wichtigsten Rechte, die mit einem bestimmten GdB verbunden sind, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Ein höherer GdB schließt dabei die sich aus einem niedrigeren GdB ergebenden Rechte ein. Daneben gibt es eine Reihe von Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen können, vgl. hier: Merkzeichen.


Künstlersozialkasse: Beitragspflicht bei Beauftragung eines Webdesigners?

Von zunehmender Relevanz in der sozialrechtlichen Praxis sind Fälle, in denen Unternehmer Dritte mit künstlerischen Aufgaben (im weitesten Sinne) beauftragen. Es stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Abgabepflicht des Auftraggebers in der Künstlersozialkasse.

Hintergrund: In § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG folgendes bestimmt:


Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern

Mit Urteil vom 17.02.2012 hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart in einem von uns betriebenen Verfahren die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigungsmöglichkeit von Leiharbeitnehmern durch Verleiher bestätigt und die Kündigung eines Leiharbeitnehmers für rechtswidrig erkannt.

Entgegen dem vielerseits vorherrschenden Glauben, dass bei Wegfall der Einsatzstelle einfach betriebsbedingt gekündigt werden könne, sind an eine derartige Kündigung eines Verleihunternehmens regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen.