
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren in mehreren am 18.12.2014 ergangenen Urteile die von der Überprüfungsbescheide der VBL zur Startgutschrift für rechtswidrig erkannt.
Das Gericht hat ausgeführt, dass die von den Zusatzversorgungskassen vorgenommenen Vergleichsberechnungen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf Herstellung einer verfassungskonformen Regelung nicht erfüllen.
In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren vor dem Versicherungssenat des Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die von der Zusatzversorgungskasse/VBL erteilten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift fanden am 25. und 27.11.2014 erste Verhandlungen statt.
Verhandelt wurden über vierzig Rechtsstreitigkeiten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat Ende August 2014 in mehreren von der VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe – angestrengten Gegenwertklagen die Berufungen der VBL zurückgewiesen.
Das OLG Karlsruhe hat damit die vorinstanzlichen Klageabweisungen der von der VBL gegen ausgeschiedene Arbeitgeber erhobenen Forderungen auf Zahlung von Gegenwert bestätigt.
In einem von unserer Rechtsanwaltssozietät führten Rechtsstreit vor der Kartellkammer des Landgerichts Mannheim hat das Gericht in einem im September 2014 ergangenen Gerichtsbeschluss der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe auferlegt, dem Gericht das in ihren Händen befindliche versicherungsmathematische Gutachten der BodeHewitt AG & Co.KG vom Oktober 2007 vorzulegen.
Die Kartellkammer des Landgerichts Mannheim ist damit dem Vortrag der VBL, welche die Vorlage des fraglichen Gutachtens für entbehrlich hielt, nicht gefolgt.
Rechtsanwalt Heckert referiert über die neuen Rahmenbedingungen nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gegenwert vom 10.10.2012.
Das Referat erfolgt auf der Fachtagung der renommierten ASB Bildungsgruppe im ASB Management-Zentrum in Heidelberg am
Mittwoch, den 23.10.2013.
Einzelheiten zu den Themen, Kursinhalt und Referenten erfahren Sie unter:
Der Widerstand der versicherten Arbeitnehmer gegen die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen wächst. Immer mehr versicherte Arbeitnehmer bringen gegen die Überprüfungsberechnung/Vergleichsberechnung der Zusatzversorgungskassen eine Beanstandung aus.