
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
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mail@rae-heckert.de
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Das Amtsgericht Karlsruhe hat überraschend die von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien abgewiesen.
Das Gericht hat in den Entscheidungsgründen ausgeführt:
Wir haben im Beitrag vom 09.11.2011 mitgeteilt, dass wir gerichtliche Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben haben.
Das Gericht hat nunmehr auf Ende Januar 2012 die ersten Verhandlungstermine in diesen Pilotverfahren anberaumt.
Wir werden über das Ergebnis der Verhandlungen und den weiteren Verlauf der Pilotverfahren berichten.
Wir haben im Blogbeitrag vom 08.11.2011 mitgeteilt, dass das Amtsgericht Karlsruhe in mehreren Urteilen die von unserer Rechtsanwaltssozietät gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geführten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich in seinem Beschluss vom 28.04.2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.
(Gericht überprüft Praxis der Zusatzversorgungskassen)
Wir haben im Beitrag vom 08.08.2011 mitgeteilt, dass wir Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung vorbereiten.
Wir sind der Auffassung, dass die Zusatzversorgungskassen zu einer zeitnahen Umsetzung der Neuregelung verpflichtet sind.
Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.
Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.
Der Bundesgerichthof hat in den von mehreren Arbeitgebern geführten Verfahren zum Sanierungsgeld überraschend mit Urteilen vom 20.07.2011 die jeweilige Revision zurückgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Klage auf Rückzahlung von Sanierungsgeldern, welche die Arbeitgeber im Jahre 2002/03 nach § 65 VBL-Satzung (in der Fassung der ersten Satzungsänderung) entrichtet haben.