
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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Der Bundesgerichtshof hat in den am 10.10.2012 ergangenen Urteilen die derzeitige Satzungsbestimmungen der VBL zum Gegenwert aus mehreren Gründen für rechtswidrig erkannt hat. Wir hatten berichtet: http://www.gegenwertberechnung.de/gegenwertberechnung-revision
Wir hatten Sie bereits darüber unterrichtet, dass unsere Rechtsanwaltssozietät bereits erste Klagen für Versicherte gegen die „Überprüfungsbescheide“ der Zusatzversorgungskassen eingereicht hat. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Falls Sie ebenfalls zur Wahrung Ihrer Rechtsinteressen unsere anwaltschaftliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wünschen, bitten wir Sie um ihre schriftliche Mandatserteilung durch Unterzeichnung und Rückübersendung der auf uns lautenden Vollmacht.
In den letzten Tagen sind nunmehr auch von der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe) erste „Überprüfungsberechnungen“ zur Startgutschrift an einzelne Versicherte zugegangen.
Wie berichtet hat die VBL erklären lassen, dass sämtliche „Überprüfungsberechungen“ den Versicherten bis spätestens Ende November zugehen.
In der Sache hat sich indessen bestätigt, dass die „Überprüfungsberechnungen“ die Rechtsmängel der Startgutschriften nicht beseitigen.
In den Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erreicht,
dass die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) unter dem Druck der erhobenen Klagen über ihren Prozessbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vom 12.10.2012 erklärt hat, die Überprüfungsberechnungen der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften den rentenfern Versicherten beginnend ab 15.10.2011 bis längstens 30.11.2011 zuzusenden.
Der Rechtsstreit wird sich somit in der Hauptsache bis Ende November erledigen. Das Gericht wird dann lediglich noch über die Kosten zu entscheiden haben.
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Vor dem für das Versicherungsvertragsrechts zuständigen IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs fand am 10.10.2012 in den Pilotverfahren die mündliche Verhandlung statt. Die Sach- und Rechtslage wurde in einer über zweistündigen Verhandlung ausführlich erörtert.
Der Bundesgerichtshof hat in den danach ergangenen Urteilen beide Revisionen der VBL zurückgewiesen. Die Urteile der Vorinstanzen sind damit rechtskräftig.
In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechnung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 hat das Landgericht Karlsruhe nunmehr Verhandlungstermin anberaumt auf den 12.10.2012.
Wir sind unverändert der Auffassung, dass die VBL verpflichtet ist, die Vereinbarungen der Tarifparteien - insbesondere bei Betriebsrentenbeziehern - zeitnah umzusetzen und ihren Versicherten die Neuberechnung der Betriebsrente (Kontrollberechnung, Abgleich nach § 2 BetrVG) zuzuleiten.