
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
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1.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes hatten sich bekanntlich am 13.11.2001 im Altersvorsorgeplan 2001 auf einen Systemwechsel geeinigt. Die Einzelheiten wurden im Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 03.01.2002 vereinbart.
Bei der Fachtagung "Zusatzversorgung aktuell - Ausstieg aus der VBL" am 11. Mai 2011 im ASB Managementzentrum Heidelberg referiert Rechtsanwalt Valentin Heckert zur aktuellen Rechtslage im Zusatzversorgungsrecht, insbesondere zur Frage der Rechtswidrigkeit der Gegenwertberechnung.
Weitere Informationen und Anmeldung auf den Seiten des ASB finden Sie hier: www.asb-hd.de
Rechtsanwälte Valentin Heckert , Harriet Schäfer-Heckert,
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wir dürfen Sie darüber unterrichten, dass die Tarifparteien - nicht zuletzt unter dem Druck der eingereichten Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg -sich im Dezember zu Verhandlungen zur Neuregelung der sog. rentenfernen Startgutschriften getroffen haben.
Erste Modelle zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007 wurden entworfen haben. Die Vorstellungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite liegen hierbei weit auseinander.
In den gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe, von einer Vielzahl von Arbeitgebern geführten Rechtsstreitigkeiten gegen die von der VBL bei Ausscheiden eines Arbeitgebers verlangten sogenannten Gegenwertforderungen fanden am 16.11.2010 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die ersten Pilotverhandlungen statt.
Die Sach- und Rechtslage wurde in einer fast zweistündigen Verhandlung ausführlich erörtert.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab zu erkennen, dass es im Ergebnis wohl die rechtliche Würdigung des Landgerichts Mannheim teilt.
Wir haben wie angekündigt im Oktober in fünf Fällen umfänglich begründete Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
In den fraglichen Fällen sind durch die VBL massive Kürzungen der Rentenanwartschaften der Versicherten bis zu 80 % ( !) erfolgt.