Mietrecht – das aktuelle Urteil

In einem Mietvertrag wird vieles zwischen Mieter und Vermieter verbindlich geregelt. Manche Vertragsklauseln verstoßen gegen geltendes Recht, wenn Mieter damit unangemessen benachteiligt werden.


Ein häufiger Streitpunkt ist die Tierhaltung.


Die Frage ist, was kann verboten werden?


Was darf in einem Vertrag stehen?


In einer zurückliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde festgelegt, dass Kleintiere von Seiten der Mieter immer gehalten werden dürfen.


Mietrecht – hier Thema des Monats – Hausfrieden-Ruhezeiten

Grundsätzlich soll jeder Mieter einer Wohnung jene auch ungestört nutzen können.

Wenn ein Nachbar den Hausfrieden stört, sodass dem anderen Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Vermieter dem Störer auch kündigen.

Der Mieter selbst hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Störer um die Einhaltung des Hausfriedens durchzusetzen.

Was sind Ruhestörungen?


Mietrecht – hier Thema des Monats – Details bei den Betriebskosten (Kosten der Beleuchtung)

Die Kosten der Beleuchtung sind umlegbare Kosten.

In der Betriebskostenverordnung heißt es zu § 2 Nr. 11: „Die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Wohnräume, Waschküchen.“


Kindesunterhalt: Schulden Großeltern ihren Enkeln Unterhalt?

Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung Unterhalt schulden.

Allerdings ist die Ersatzhaftung nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm nicht bereits begründet, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist. Erforderlich ist auch, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist.


Mietrecht – hier Thema des Monats – Details bei den Betriebskosten (Beleuchtung und Kosten für Schornsteinfeger)

Nach § 2 Nr. 11 gehören die Kosten der Beleuchtung zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Genauer heißt es: „Die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen"

Es sind also ausschließlich die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, einschließlich Beleuchtung der Hausnummer und des Klingeltableaus sowie die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen.


Nachbarrecht – hier Thema des Monats – Die Juristen und das liebe Vieh

Jeder Eigentümer muss aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis heraus gewisse von anderen Grundstücken ausgehende Störungen hinnehmen.

Die Frage ist wo ist die Grenze?

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Haustier verursacht. Zum Schadenersatz ist er aber nur dann verpflichtet wenn er nicht nachweisen kann, dass er bei der Beaufsichtigung die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder das der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.