Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Vielfach besteht schon vor der Abmahnung die Möglichkeit, die eigene Rechtsposition entscheidend zu verbessern und der Zahlungspflicht zu entgehen. Die präventive Unterlassungserklärung kann das Interesse der Gegenseite an der Abmahnung und damit die Pflicht, deren Anwaltskosten zu tragen oft beseitigen.