Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Wie in unserem Beitrag vom 05.04.2016 berichtet (zur Erinnerung: http://rae-heckert.de/node/241), können Sonderzahlungen (hier: Weihnachts- und Urlaubsgeld) auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Bedauerlicherweise ohne Erfolg.
1. Reichweite des Piloturteils
Wie bereits mitgeteilt hat der Bundesgerichtshof in den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren die geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte wie die vormalige Regelung durch Urteil vom 09.03.2016 ebenfalls für unwirksam erklärt.
Ob Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können, ist eine Frage des Einzelfalls. Das gilt auch für die Frage, was als Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge heranzuziehen ist.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner heutigen Entscheidung die Kündigung des Bausparvertrages durch eine Bausparkasse für unwirksam erklärt.
Damit hat nunmehr ein süddeutsches Obergericht zu Gunsten der Bausparer und Verbraucher entschieden.
Vorliegend betraf es den Fall des zuteilungsreifen, aber noch nicht voll angesparten Bausparvertrags auf den keine Zahlungen mehr geleistet werden.
Die Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 lautet hierzu wie folgt:
1.Piloturteil des Bundesgerichtshofs
In dem von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren hat der Bundesgerichtshof die geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder(VBL) für rentenferne Versicherte wie die vormalige Regelung durch Urteil vom 09.03.2016 ebenfalls für unwirksam erklärt.
Missachtet der Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt die Vorfahrt und gefährdet so den Straßenverkehr (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB), kann dies grundsätzlich ein wichtiger Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung sein.