Fehlt die Freisprecheinrichtung aus der Kfz-Beschreibung, kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden

Fehlt einem Fahrzeug das in der – auf mobile.de veröffentlichten – Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“, kann der Fahrzeugkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

 


Kein Anspruch eines Vermieters auf Demontage eines Briefkastens

Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Demontage eines durch den Mieter angebrachten Briefkastens. Ein Briefkasten gehört zur ordnungsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Der Vermieter kann den Mieter nicht auf die Nutzung eines anderen Briefkastens (hier: an der Toreinfahrt) verweisen, wenn dieser Briefkasten den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Briefkastens für den Mieter nicht genügt.

 


Verstoß gegen Handyverbot ist kein zwingender Grund für eine Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteilige Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam bzw. sozial ungerechtfertigt.

 


Kein Anspruch auf Schön­heits­reparaturen aufgrund mangelhaft selbst ausgeführter Arbeiten

Führt ein Mieter in einer Wohnung Schön­heits­reparaturen durch, obwohl er dazu nicht verpflichtet war, kann er nachträglich vom Vermieter keine erneuten Schön­heits­reparaturen verlangen, weil er selbst die Arbeiten schlecht ausgeführt hat.

 


Kündigung rechtmäßig, weil dienstliche Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ genutzt wurden

Wer private Bild- und Tonträger während der Arbeitszeit auf dienstliche „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

 


F.A.Z. Artikel über BGH-Urteil zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat in den Ausgaben vom Sa/So 23./24.07.2016 über das im März ergangene neue Urteil des Bundesgerichtshofs zur betrieblichen Zusatzversorgung berichtet.

Der Bundesgerichtshof hat bekanntlich im Piloturteil vom 09.03.2016 beanstandet, dass die in seinem Urteil vom 14. November 2007 festgestellte Ungleichbehandlung auch durch die Neuregelung der Satzung für eine Vielzahl rentenferner Versicherter nicht beseitigt wird.