Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
Herr Rechtsanwalt Martin Blaszczak hat erfolgreich vom 11.11.2015 bis zum 13.11.2015 an der Fortbildungsveranstaltung "Schwetzinger Arbeitsrechtstage" des Veranstalters SiS teilgenommen.
Hierfür erwarb Herr Rechtsanwalt Martin Blaszczak 27 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO.
Werden geringwertige Sachen entwendet, kann das grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Richtet sich die Tat gegen das Eigentum des Arbeitgebers, ist aber eine Abmahnung nicht grundsätzlich entbehrlich. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob durch eine Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden kann. Dabei ist zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, ob er bei seiner Vertragspflichtverletzung offen oder heimlich gehandelt hat und wie er, angesprochen auf seine Verfehlung, mit den Vorwürfen umgeht.
Legt sich eine Nachtwache im Altenheim planvoll zum Schlafen hin, verletzt sie ihre Hauptleistungspflicht in schwerwiegender Weise. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich.
So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.4.2015, 5 Sa 637/14) im Fall einer Altenpflegerin.
Die Altenpflegerin war in der Nacht schlafend im Aufenthaltsraum des Seniorenheims in einem Fernsehsessel (mit verstellbarer Rückenlehne und Fußteil) angetroffen worden. Die Tür zum Aufenthaltsraum war verschlossen. Im Raum brannte kein Licht.
Amtsgericht Karlsruhe spricht Kosten des Sachverständigen für die Reparaturbestätigung zu!
Mit kurzer aber logischer und überzeugender Begründung hat das Amtsgericht Karlsruhe die oftmals umstrittene Position Kosten der Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen zugesprochen.
Nach einem Unfall und einer stattgehabten Reparatur empfiehlt es sich insbesondere bei Abrechnung ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung die Reparaturbestätigung eines Sachverständigen einzuholen.
Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen.
Das hat das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 8.5.2015, 28 Ca 18485/14) entschieden und den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 EUR verurteilt.
Verletzt sich ein mit 2,49 Promille alkoholisierter, verkehrsuntüchtiger Fußgänger, indem er beim Versuch sich abzustützen, zwischen die Hinterachsen eines Sattelaufliegers gerät, kann das Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Lastzugs vollständig zurücktreten lassen und Schadenersatzansprüche des Fußgängers ausschließen.