Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann bei Unfallflucht entfallen!

Wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld aus dem August 2012 ausführt, kann bei einer Unfallflucht der Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung vollständig entfallen.


Nach dem neuen VVG wird bei einer Obliegenheitsverletzung grundsätzlich der Anspruch des Versicherungsnehmers gekürzt.


Die Kürzung kann hier auch auf Null gehen.


Arbeitgeberseminar - Ausscheiden aus der VBL

Rechtsanwalt Heckert referiert über die neuen Rahmenbedingungen nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gegenwert vom 10.10.2012.

Das Referat erfolgt auf der Fachtagung der renommierten ASB Bildungsgruppe im ASB Management-Zentrum in Heidelberg am

Mittwoch, den 23.10.2013.

Einzelheiten zu den Themen, Kursinhalt und Referenten erfahren Sie unter:


Vergütungsvereinbarung - Nettopolicen Atlanticlux, Prisma Life, Superior angreifbar

Der Unterzeichner, der zahlreiche Mandate im Versicherungsrecht betreut und den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert hat, konnte vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach ein Urteil erstreiten, mit welchem vermeintliche Ansprüche der Versicherungsvermittler oder Makler auf Provision abgewiesen wurden.


Mietrecht – Blumenschmuck

Falls es das Wetter dieses Jahr doch noch zulassen sollte, werden in unserem Land wieder üppig Blumen auf Balkon und Terrasse drapiert.


Zu welchen Verschönerungsmaßnahmen ist der Mieter berechtigt?


Der Mieter ist berechtigt außen an den Fensterbrettern Blumenkästen anzubringen oder Blumentöpfe auf den Fensterbänken abzustellen. Jene müssen jedoch so gesichert sein, dass jene auch bei starkem Wind nicht herabstürzen können und damit keine Verletzungsgefahr darstellen.


Recht am eigenen Bild nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Hatte der Arbeitnehmer zugestimmt, dass ein Mitarbeiterfoto mit ihm im Internetauftritt des Arbeitgebers gezeigt wird, kann diese Zustimmung je nach Einzelfall auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz wies aber darauf hin, dass dies nur unter den folgenden Voraussetzungen gilt:


Widerstand gegen die Überprüfungsberechnungen, Verfahrensstand

Der Widerstand der versicherten Arbeitnehmer gegen die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen wächst.  Immer mehr versicherte  Arbeitnehmer bringen gegen die Überprüfungsberechnung/Vergleichsberechnung der Zusatzversorgungskassen eine Beanstandung aus.