Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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In einem Mietvertrag wird vieles zwischen Mieter und Vermieter verbindlich geregelt. Manche Vertragsklauseln verstoßen gegen geltendes Recht, wenn Mieter damit unangemessen benachteiligt werden.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Tierhaltung.
Die Frage ist, was kann verboten werden?
Was darf in einem Vertrag stehen?
In einer zurückliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde festgelegt, dass Kleintiere von Seiten der Mieter immer gehalten werden dürfen.
Grundsätzlich soll jeder Mieter einer Wohnung jene auch ungestört nutzen können.
Wenn ein Nachbar den Hausfrieden stört, sodass dem anderen Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Vermieter dem Störer auch kündigen.
Der Mieter selbst hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Störer um die Einhaltung des Hausfriedens durchzusetzen.
Was sind Ruhestörungen?
Wie das Oberlandesgericht Hamm wiederum festgestellt hat, kann jegliche Benutzung des Handys im Auto, bei dem das Handy in die Hand genommen wird, den Autofahrer teuer zu stehen kommen.
In der Entscheidung vom Februar 2013 hat das OLG Hamm festgestellt, dass auch das Halten eines Handys in der Hand, um dieses als Navigationshilfe zu benutzen, unter eine verbotene Benutzung des Handys fällt. Das Verbot der Handybenutzung nach § 23 Abs. 1 a StVO soll gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände frei hat, um den Anforderungen im Straßenverkehr während der Fahrt gerecht zu werden.
Die Kosten der Beleuchtung sind umlegbare Kosten.
In der Betriebskostenverordnung heißt es zu § 2 Nr. 11: „Die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Wohnräume, Waschküchen.“
Unsere Rechtsanwaltssozietät hat zwischenzeitlich für eine Vielzahl von Versicherten gegen die von den Zusatzversorgungskassen generierten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift eine förmliche Beanstandung ausgebracht.
Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass die Zusatzversorgungskassen weitgehend für die Ausbringung von Einwendungen gegen die Überprüfungsberechnungen eine Beanstandungsfrist als Ausschlussfrist in ihren Satzungen ausgebracht haben (vgl. z.B. für die VBL: § 78 Abs. 3 VBLS).
Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung Unterhalt schulden.
Allerdings ist die Ersatzhaftung nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm nicht bereits begründet, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist. Erforderlich ist auch, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist.