
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechnung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 hat das Landgericht Karlsruhe nunmehr Verhandlungstermin anberaumt auf den 12.10.2012.
Wir sind unverändert der Auffassung, dass die VBL verpflichtet ist, die Vereinbarungen der Tarifparteien - insbesondere bei Betriebsrentenbeziehern - zeitnah umzusetzen und ihren Versicherten die Neuberechnung der Betriebsrente (Kontrollberechnung, Abgleich nach § 2 BetrVG) zuzuleiten.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat in weiteren von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 Verhandlungstermin auf
Ende Juli 2012
anberaumt.
Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe im Januar 2012 unsere ersten Klagen überraschend abgewiesen.
In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der
Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 erwarten wir im Sommer die Anberaumung der Verhandlungstermine vor dem Landgericht Karlsruhe.
Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe überraschend die Klagen abgewiesen.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat überraschend die von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien abgewiesen.
Das Gericht hat in den Entscheidungsgründen ausgeführt:
Wir haben im Beitrag vom 09.11.2011 mitgeteilt, dass wir gerichtliche Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben haben.
Das Gericht hat nunmehr auf Ende Januar 2012 die ersten Verhandlungstermine in diesen Pilotverfahren anberaumt.
Wir werden über das Ergebnis der Verhandlungen und den weiteren Verlauf der Pilotverfahren berichten.
Wir haben im Blogbeitrag vom 08.11.2011 mitgeteilt, dass das Amtsgericht Karlsruhe in mehreren Urteilen die von unserer Rechtsanwaltssozietät gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geführten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich in seinem Beschluss vom 28.04.2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.