Nachbarrecht – hier Thema des Monats – Die Juristen und das liebe Vieh

Jeder Eigentümer muss aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis heraus gewisse von anderen Grundstücken ausgehende Störungen hinnehmen.

Die Frage ist wo ist die Grenze?

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Haustier verursacht. Zum Schadenersatz ist er aber nur dann verpflichtet wenn er nicht nachweisen kann, dass er bei der Beaufsichtigung die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder das der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.


Befristeter Arbeitsvertrag: Unverzügliche Reaktion bei Vertragsende erforderlich

Nicht nur nach Erhalt einer Kündigung, sondern auch bei Auslaufen eines befisteten Arbeitsvertrages sind strenge Fristen einzuhalten. Sofern ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, die Befristung seines Arbeitsvertrags sei unwirksam, gilt Folgendes:


Lebensversicherung: Bezugsrecht bei Ende der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

Wird eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft beendet, endet damit auch das Bezugsrecht aus einer Risiko-Lebensversicherung.


Mietrecht – hier Thema des Monats – Details bei den Betriebskosten, hier: Kosten Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung

Die Kosten Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung sind grundsätzlich umlegbare Kostenpositionen. Das heißt der Mieter muss sie begleichen, wenn es eine dahingehende Vereinbarung im Mietvertrag gibt.

In der Betriebeskostenverordnung vom 25.11.2003 heißt es zu Nummer 9: „Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“.


Kündigungsrecht: Keine ordentliche Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Eine ordentliche Kündigung ist rechtswidrig, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz ggf. auch zu geänderten, möglicher Weise schlechteren Bedingungen weiterzubeschäftigen.

Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht nach dem Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen, wenn ein freier Arbeitsplatz vorliegt, den der Kläger durch seine Qualifikation übernehmen könnte.


Überprüfungsberechnung 2012: Was ist zu tun?

Wir hatten Sie  bereits  darüber unterrichtet, dass unsere Rechtsanwaltssozietät bereits erste Klagen für Versicherte gegen die „Überprüfungsbescheide“ der Zusatzversorgungskassen eingereicht hat. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

a) Schriftliche Auftragserteilung/Vollmacht

Falls Sie ebenfalls zur Wahrung Ihrer Rechtsinteressen unsere anwaltschaftliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wünschen, bitten wir Sie um ihre schriftliche Mandatserteilung durch Unterzeichnung und Rückübersendung der auf uns lautenden Vollmacht.