Erste Klage zur Umsetzung der Tarifeinigung erhoben

(Gericht überprüft Praxis der Zusatzversorgungskassen)

 

Wir haben im Beitrag vom 08.08.2011 mitgeteilt, dass wir Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung vorbereiten.

Wir sind der Auffassung, dass die Zusatzversorgungskassen zu einer zeitnahen Umsetzung der Neuregelung verpflichtet sind.


Anerkennung von Mutterschutzzeiten: Erste Klagen erfolgreich

Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.

Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.


Schwerbehindertenrecht: Arbeitgeber sollten freie Stellen bei der Arbeitsagentur melden

Aus § 81 Abs. 1 SGB IX ergibt sich die Verpflichtung von Arbeitgebern, zu überprüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen, besetzt werden können.

Die Verletzung dieser Meldepflicht kann Schadensersatzansprüche schwerbehinderter potentieller Kandidaten nach sich ziehen. Die Verletzung der Meldepflichten stellt ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung i.S. von § 22 AGG dar.


Verfassungsbeschwerde gegen Sanierungsgeldurteile

Der Bundesgerichthof hat in den von mehreren Arbeitgebern geführten Verfahren zum Sanierungsgeld überraschend mit Urteilen vom 20.07.2011 die jeweilige Revision zurückgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Klage auf Rückzahlung von Sanierungsgeldern, welche die Arbeitgeber im Jahre 2002/03 nach § 65 VBL-Satzung (in der Fassung der ersten Satzungsänderung) entrichtet haben.


Mietrecht – hier Thema des Monats – Auskunftspflicht des Mietinteressenten

Möchte ein Wohnungsbewerber eine Wohnung anmieten und kommt es zu Gesprächen mit dem Vermieter, so wird nicht selten Privates und auch Finanzielles zur Sprache gebracht.


Kündigungsfristen

Bei Erhalt einer Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Tut er dies nicht, dann gilt die Kündigung als rechtswirksam. D.h. auch wenn die Kündigung unbegründet ist, kann der Arbeitnehmer seine Rechte nicht mehr durchsetzen.

Was ist zu tun, wenn die Kündigung zwar als solche wirksam (etwa wegen Betriebsstilllegung oder aufgrund sonstiger Kündigungsgründe) ist, der Arbeitgeber aber eine zu kurze Kündigungsfrist annimmt?