Nachbarrecht - hier Thema des Monats - Pflanzenrückschnitt

Die Tage werden länger und jetzt ist die Zeit für anstehende Außenarbeiten im Garten.

Während der Wachstumsperiode sollte man das Verkürzen und Zurückschneiden von Hecken-, Baum- und Strauchbestand nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September vornehmen. In dieser Zeit kann im Übrigen auch nicht der Nachbar einen dazu verpflichten.


Falsches Datum im Bußgeldbescheid bringt Freispruch

Tauchen Fehler insbesondere im Hinblick auf eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbescheid auf, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Tatvorwurf ausreichend bestimmt ist.

Ist dies nicht der Fall, dürfte der bußgeldrechtliche Tatvorwurf in den meisten Fällen in die Verjährung zu bringen sein.

Die Rechtsprechung setzt hier voraus, dass für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausgeschlossen sein muss.


Leiharbeit: Pilotklagen auf Lohnnachzahlungen anhängig

Wie bereits im Blog (http://www.blog.rae-heckert.de/Arbeitsrecht) berichtet, ist die CGZP nicht tariffähig und die durch die "christliche Gewerkschaft" geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Die Tarifverträge enthalten äußerst geringe Entgeltregelungen und wurden von der Zeitarbeitsbranche in vielen Branchen und Arbeitsbereichen eingesetzt (vom Produktionshelfer bis zum Ingenieur).


Neue Ratgeber auf myhammer.de

Seit Januar 2011 unterstützt die Kanzlei Heckert & Kollegen den Ratgeber des Dienstleistungsportals MyHammer.de. Den ersten gemeinsamen Beitrag finden Sie hier:

http://www.my-hammer.de/ratgeber/ratgeber/08626-die-bedeutung-der-abnahme-bei-der-durchsetzung-von-werklohnforderungen.html

Die Kanzlei wird in Zukunft regelmäßig aktuelle relevante Themen des Werkvertragsrechts auf myhammer.de mitbetreuen.


Mietrecht - hier Thema des Monats - Heizung

Noch ist der Winter nicht vorbei.

Draußen ist es kalt und drinnen manchmal auch.

Was für Rechte Sie als Mieter haben will ich heute ein wenig beleuchten.

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, falls nicht eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des Jahres zu heizen.

Das nennt man die Heizperiode.

Was ist aber, wenn außerhalb dieser Zeit ein Kälteeinbruch ist?


AOK siegt gegen VBL: Droht eine weitere Austrittswelle?

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
kurz vor den Feiertagen dürfen wir Sie auf untenstehende Pressemitteilung des bid hinweisen. Die VBL ist nun auch in der Berufungsinstanz in mehreren Gegenwertverfahren  vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe unterlegen.
 
Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Rechtsanwälte Valentin  Heckert ,  Harriet Schäfer-Heckert,