Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Die Tage werden länger und jetzt ist die Zeit für anstehende Außenarbeiten im Garten.
Während der Wachstumsperiode sollte man das Verkürzen und Zurückschneiden von Hecken-, Baum- und Strauchbestand nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September vornehmen. In dieser Zeit kann im Übrigen auch nicht der Nachbar einen dazu verpflichten.
Tauchen Fehler insbesondere im Hinblick auf eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbescheid auf, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Tatvorwurf ausreichend bestimmt ist.
Ist dies nicht der Fall, dürfte der bußgeldrechtliche Tatvorwurf in den meisten Fällen in die Verjährung zu bringen sein.
Die Rechtsprechung setzt hier voraus, dass für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausgeschlossen sein muss.
Wie bereits im Blog (http://www.blog.rae-heckert.de/Arbeitsrecht) berichtet, ist die CGZP nicht tariffähig und die durch die "christliche Gewerkschaft" geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Die Tarifverträge enthalten äußerst geringe Entgeltregelungen und wurden von der Zeitarbeitsbranche in vielen Branchen und Arbeitsbereichen eingesetzt (vom Produktionshelfer bis zum Ingenieur).
Seit Januar 2011 unterstützt die Kanzlei Heckert & Kollegen den Ratgeber des Dienstleistungsportals MyHammer.de. Den ersten gemeinsamen Beitrag finden Sie hier:
Die Kanzlei wird in Zukunft regelmäßig aktuelle relevante Themen des Werkvertragsrechts auf myhammer.de mitbetreuen.
Noch ist der Winter nicht vorbei.
Draußen ist es kalt und drinnen manchmal auch.
Was für Rechte Sie als Mieter haben will ich heute ein wenig beleuchten.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, falls nicht eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des Jahres zu heizen.
Das nennt man die Heizperiode.
Was ist aber, wenn außerhalb dieser Zeit ein Kälteeinbruch ist?
Rechtsanwälte Valentin Heckert , Harriet Schäfer-Heckert,